Unsere Postanschrift
Ihre Rechnungsanschrift
Bankverbindung der Stadtwerke Uetersen
Ihre Kundennummer, bitte immer bei Zahlungen oder Anfragen angeben
Standort, an dem Ihr Zähler verbaut ist
Leistungszeitraum
Verbrauchsvergleich von dem aktuellen Jahr und dem Vorjahr
Forderungen für das jeweils von Ihnen bezogene Medium
Zahlungen, die bis zu diesem Datum bei uns eingegangen sind, wurden berücksichtigt
Bankinformationen für die Abbuchung der Forderung oder Überweisung des Guthabens
Der zukünftige Abschlagsbetrag, basierend auf Ihrem Verbrauch im Vorjahr
Erdgas ist ein brennbares Naturgas, welches in unterirdischen Lagerstätten vorkommt. Wie Erdöl entsteht es aus abgestorbener Biomasse unter Luftabschluss und hohem Druck, daher findet man Öl und Gas häufig zusammen.
Als fossiler Energieträger ist Erdgas vielseitig einsetzbar: Es dient zum Heizen, als Wärmelieferant für Gewerbe und Industrie (z.B. in Großbäckereien), zur Stromerzeugung und als Treibstoff für Fahrzeuge.
Erdgas ist eine günstige und sichere Energiequelle.
Anteiliger Verbrauch (für den angegebenen Zeitraum) gemessen in m³. Differenz zwischen altem und neuem Zählerstand
Die Zustandszahl "z" ist anhängig von dem Luftdruck und der Gastemperatur. Sie beschreibt das Verhältnis vom Gasvolumen im Normzustand und Betriebszustand
Beim Brennwert handelt es sich um die Energiemenge, die bei der Verbrennung von Gas sowie der abschließenden Abkühlung der Abgase freigesetzt wird.
Ihre Zählernummer
Verwendete Zählerstände zur Berechnung Ihres Verbrauches
Leistungszeitraum
Anteiliger Verbrauch für den jeweiligen Zeitraum
Gesamter Verbrauch für den angegebenen Zeitraum
Verwendete Zählerstände zur Berechnung Ihres Verbrauches
Ihre Tarifinformation
Arbeitspreis in Cent (netto) pro kWh
Grundpreis (pro Zähler) netto pro Jahr, dieser Preis fällt unabhängig von Ihrem Verbrauch immer an
Gesamter Nettobetrag
Gesamter Bruttobetrag
Detailinformationen für die enthaltenen Preisbestandteile. Diese müssen nachweislich aufgeführt werden, sind jedoch im Gesamtbetrag bereits enthalten
Unsere Postanschrift
Ihre Rechnungsanschrift
Bankverbindung der Stadtwerke Uetersen
Ihre Kundennummer, bitte immer bei Zahlungen oder Anfragen angeben
Standort, an dem Ihr Zähler verbaut ist
Leistungszeitraum
Verbrauchsvergleich von dem aktuellen Jahr und dem Vorjahr
Forderungen für das jeweils von Ihnen bezogene Medium
Zahlungen, die bis zu diesem Datum bei uns eingegangen sind, wurden berücksichtigt
Bankinformationen für die Abbuchung der Forderung oder Überweisung des Guthabens
Der zukünftige Abschlagsbetrag, basierend auf Ihrem Verbrauch im Vorjahr
Ein eventueller Faktor, welcher berücksichtigt wurde.
Ihre Zählernummer
Leistungszeitraum
Verwendete Zählerstände zur Berechnung Ihres Verbrauches
Ein eventueller Faktor, welcher berücksichtigt wurde
Anteiliger Verbrauch für den jeweiligen Zeitraum
Verwendete Zählerstände zur Berechnung Ihres Verbrauches
Gesamter Verbrauch für den angegebenen Zeitraum
Ihre Tarifinformation
Arbeitspreis in Cent (netto) pro kWh
Die Wattstunde (Wh) ist eine Maßeinheit der Arbeit bzw. der Energie. Im Alltag gebräuchlich und verbreitet ist die Kilowattstunde (kWh), das Tausendfache der Wattstunde.
Mit einer Kilowattstunde kann man zum Beispiel:
- 25 Minuten Staubsaugen (bei einer leistung von 2.400 Watt)
- mit einem Elektroauto rund 6,7 km weit fahren (bei einem typischen Energiebedarf von 15 kWh pro 100 km)
- 5 Stunden am Computer arbeiten (bei einer Leistung von 200 Watt)
Grundpreis (pro Zähler) netto pro Jahr, dieser Preis fällt unabhängig von Ihrem Verbrauch immer an
Gesamter Nettobetrag
Gesamter Bruttobetrag
Detailinformationen für die enthaltenen Preisbestandteile. Diese müssen nachweislich aufgeführt werden, sind jedoch im Gesamtbetrag bereits enthalten
Die Offshore-Umlage wurde 2013 eingeführt um für die Verzögerungen bei der Anbindung von Offshore-Windparks zu entschädigen.
Seit dem Jahr 2023 können die Übertragungsnetzbetreiber, Betreiber überregionaler Stromnetze, zur Wahrung der Stabilität der Netze in den Kraftwerksbetrieb eingreifen. Industrielle Großverbraucher erhalten eine Entschädigung für die Abschaltung von Lasten zur Sicherung der Stromversorgung.
Netzentgelte werden vom Netzbetreiber für die Nutzung ihrer Netze erhoben. Sie dienen dem Erhalt und dem Ausbau der Netze. Diese Kosten werden dann vom Netznutzer zum Letztverbraucher im Strompreis weitergegeben.
Die Stromsteuer wurde 1999 "als Ökosteuer" eingeführt.
Sie fällt a) beim Stromversorger an, wenn Strom von einem Letztverbraucher aus dem Versorgungsnetz entnommen wird und b) bei Eigenerzeugern an, die Strom zum Selbstverbrauch entnehmen. Die Stromsteuer ist im Arbeitspreis enthalten.
Das EEG ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die EEG-Umlage dient zur Förderung der erneuerbaren Energien. Sie wird auf jeden Stromverbraucher umgelegt und ist im Arbeitspreis enthalten. Ausgenommen sind nur Großunternehmen, die bestimmte Bedingungen erfüllen.
Für stromintensive Industriekunden gibt es Entlastungen bei den Netzentgelten. Die Umlage dient zum Ausgleich der verringerten Einnahmen, die durch diese Netzentgeltentlastungen entstehen.
Die Konzessionsabgabe resultiert aus dem Konzessionsvertrag zwischen Netzbetreiber und Kommune. Die Konzession erlaubt es dem Netzbetreiber, für die Verlegung von Leitungen zur Versorgung von Verbrauchern öffentliche Wege zu nutzen.
KWK bedeutet Kraft-Wärme-Kopplung und beschreibt den Prozess der gleichzeitigen Gewinnung von Strom und Wärme inklusive seiner Einspeisung. Die KWK-Umlage dient der Erhaltung, der Modernisierung und dem Ausbau von KWK-Anklagen.